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- Donnerstag, 15. Mai 14
- Geschrieben von Datenfluss
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Möchten Sie vor Gewalt in der Partnerschaft geschützt werden oder dagegen vorgehen, dass Ihr (Ex-) Partner Ihnen nachstellt oder Sie mit Anrufen belästigt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf (0 61 81 / 30 66 493), damit wir einen entsprechenden Gewaltschutzantrag für Sie stellen können.
Gerne berate ich Sie auch bei Fragen der Vaterschaft, der Adoption, des Namensrechts, des Versorgungsausgleichs und der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Es befinden sich noch Gegenstände beim Partner oder bestimmte Sachen müssen noch aufgeteilt werden? Auch für die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, empfiehlt sich die Durchsetzung mit Hilfe eines versierten Anwalts.